Deutsches Eichgesetz
Nach dem deutschen Eichgesetz muss jeder Gast kontrollieren können, ob er die tatsächlich bestellte und bezahlte Menge seines gewünschten Getränks erhalten hat. Dies ist natürlich nicht möglich, wenn der Gastronom seinem Kunden ein großes unbedrucktes Glas voll mit Wasser ausschenkt.
Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Ausschank in Gläsern mit Füllstrich
- Ausschenken von ganzen Flaschen mit Gläsern ohne Füllstrich
- Ausschank in Karaffen oder Krügen mit Füllstrich und Gläsern ohne Füllstrich
Wichtig ist nur, dass der Gast eindeutig erkennen kann, wie viel er erhält.
Hierbei gibt es in Deutschland folgende Nennvolumina: 0,01; 0,02; 0,04; 0,05; 0,1; 0,15; 0,2; 0,25; 0,3; 0,33; 0,4; 0,5 l und 1; 1,5; 2; 3; 4; 5 l.
In Österreich gibt es zusätzlich noch: 1/32; 1/16; 1/8 und 1/4 l, außerdem 0,025 und 0,75 l, jedoch entfällt 0,33l.